Neubau modernes Einfamilienhaus mit Natursteinsockel (Schiefer) in Haynrode, Eichsfeld, Architekt Michael Flagmeyer

Wertermittlung von

Wohnimmobilien.

Erweiterung Neubau Hauptgeschäftsstelle Bürogebäude WBG Südharz Nordhausen, Architekt Michael Flagmeyer

Wertermittlung

von Gewerbeimmobilien.

Dr. Flagmeyer – Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Ermittlung von Mieten und Pachten in Nordhausen

Wertermittlung von

Wohnungs- und

Teileigentum.

Dr. Flagmeyer – Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Ermittlung von Mieten und Pachten in Nordhausen

Ermittlung von

MIETEN UND PACHTEN

Dr. Flagmeyer – Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Ermittlung von Mieten und Pachten in Nordhausen

Wertermittlung von

Rechten und Lasten

Dr. Flagmeyer – Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Ermittlung von Mieten und Pachten in Nordhausen

Wertermittlung von

Erbbaurechten.

Dr. Flagmeyer – Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Ermittlung von Mieten und Pachten in Nordhausen

Gutachten bei

Schenkung, Ehescheidung,

Erbschaft und

Zwangsversteigerung

Dr. Flagmeyer – Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Ermittlung von Mieten und Pachten in Nordhausen

Gutachten zur

Bodenwertermittlung

Unsere Auftraggeber

Gerichte,
Rechtsanwälte,
Steuerberater

  • Zwangsversteigerung
  • Ehescheidung
  • Erbfall
  • Mietminderung

Gutachten für
Geschäftskunden

  • Berufsbetreuer
  • Büro und Gewerbe
  • Wohnungsanbieter
  • ortsübliche Vergleichsmiete

Gutachten für Privatkunden

  • Kauf und Verkauf
  • Schenken und vererben
  • Scheidung
  • Mietminderung
Sachkundig objektiv unparteiisch

Zertifizierter Gutachter (DIN EN ISO/IEC 17024, DIAZert) und Sachverständiger für Immobilienbewertung in Nordhausen

Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten

Grundstücke und ihre Bebauung sind individuell und werden maßgeblich durch ihre Lage geprägt. Da Immobilien häufig erhebliche Vermögenswerte darstellen, kann eine fundierte und individuelle Bewertung wichtige Auswirkungen auf Entscheidungen haben.

Wir verzichten bewusst auf standardisierte Massenverfahren und widmen uns stattdessen der sorgfältigen Analyse jedes einzelnen Falls. Im Mittelpunkt steht für uns das Verständnis der individuellen Gegebenheiten einer Immobilie. Denn fundierte Bewertungen entstehen aus einer detaillierten und differenzierten Betrachtung des konkreten Objekts – nicht durch routinemäßige Abläufe.

Zu unseren Auftraggebern zählen Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen, die eine verlässliche und transparent nachvollziehbare Grundlage für ihre Entscheidungen benötigen.

Typische Anlässe können beispielsweise die Wertermittlung im Vorfeld eines Kaufs oder Verkaufs, Bewertungen im Zusammenhang mit Schenkungen, Erbschaften oder Scheidungen mit Zugewinnausgleich sowie Fragestellungen im Bereich Betreuung und Pflege sein.

 
Wir erstellen Verkehrsgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten) für verschiedene Arten von bebauten Grundstücken, zum Beispiel:

  • Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten (Wohnungs- und Teileigentum)
  • Wohn- und Geschäftshäuser (gemischt genutzte Gebäude)
  • Bürogebäude
  • Verwaltungsgebäude
  • Gewerbeobjekte

Unsere Leistungen umfassen auch die Verkehrswertermittlung von unbebauten Grundstücken:

  • Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land


Auszug aus der Referenzliste:

  • Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus mit Wohnungsrecht im Rahmen einer Ehescheidung (Auftraggeber: Amtsgericht in Hessen)
  • Verkehrswertgutachten für ein Zweifamilienhaus (Auftraggeber: Berufsbetreuer/Amtsgericht in Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für ein Pflegeheim auf Erbbaurecht und Gemeinbedarfsflächen (Auftraggeber: Sozialer Dienst der Evangelischen Kirche in Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für ein Autohaus (Auftraggeber: Verwaltungsgesellschaft in Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für eine Doppelhaushälfte mit Wohnungsrecht und Überbau im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (Auftraggeber: Landgericht in Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für 36 Eigentumswohnungen (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft in Thüringen)
  • Marktpreisschätzung für eine Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden im Rahmen eines Erbfalls (Auftraggeber: privat, Sachsen-Anhalt)
  • Verkehrswertgutachten für eine Doppelhaushälfte mit Wohnrecht (Auftraggeber: Erbengemeinschaft in Thüringen)
  • Mietwertgutachten für eine Wohnung in einer denkmalgeschützten Villa (Auftraggeber: privat, Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft in Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für eine Werkhalle mit Bürotrakt (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft aus den Niederlanden)
  • Verkehrswertgutachten für ein Büro- und Verwaltungsgebäude (Auftraggeber: Wohnungsbaugesellschaft in Thüringen)
  • Verkehrswertgutachten für eine Logistikimmobilie (Auftraggeber: Spedition in Sachsen-Anhalt)
  • Mietwertgutachten für eine Gewerbehalle mit Bürotrakt (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft in Nordrhein-Westfalen)
  • Verkehrswertgutachten für eine denkmalgeschützte Villa im Rahmen einer Ehescheidung (Auftraggeber: Amtsgericht in Hessen)
  • Bodenwertgutachten mit zurückliegenden Stichtagen im Rahmen einer Ehescheidung (Auftraggeber: Oberlandesgericht in Hessen)
  • ...

 

Ermittlung von Mieten und Pachten
Die Frage nach der angemessenen Miete oder Pacht kann sowohl für Vermieter als auch Eigentümer relevant sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Vermieter eine rechtmäßig begründete Mieterhöhung anstreben. Hier ist es gängige Praxis, regelmäßig die ortsübliche Vergleichsmiete oder im gewerblichen Bereich die Marktmiete zu ermitteln.

Anlässe für Mietwertgutachten können sein:
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Mieterhöhungsauseinandersetzungen im Bereich Wohnen und Gewerbe
  • Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungen
  • Mietfeststellung im Vorfeld von Auseinandersetzungen
Wertermittlung von Rechten und Belastungen
Unsere Arbeit als Immobiliengutachter erstreckt sich auch auf die Bewertung von Rechten und Belastungen im Zusammenhang mit Immobilien. Dazu gehören verschiedene Werteinflüsse, die häufig auftreten und erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert von Grundstücken haben können oder auch einzeln ermittelt werden müssen.

Grundstücksgleiche Rechte:
  • Erbbaurecht
  • Teilerbbaurecht
  • Wohnungserbbaurecht (§30 WEG)
  • Wohnungs- und Teileigentum nach WEG
  • Gebäudeeigentum (EGBGB): aus dem DDR-Recht übergeleitetes Recht zur Nutzung fremden Grund und Bodens mit einem Gebäude

Nutzungsrechte:

  • Nießbrauch
  • Wohnungsrecht
  • Wohnrecht
  • Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht
  • Mitbenutzungsrecht (aus dem Zivilgesetzbuch der DDR übergeleitetes, dienstbarkeitsähnliches Nutzungsrecht (EGBGB Art. 233 §5 I; §§321, 322 ZGB DDR)).

Grunddienstbarkeiten:

  • Wegerecht, Geh- und Fahrrecht
  • Leitungsrecht
  • Überbaurecht und Überbaurente

Reallasten:

  • Erbbauzins
  • Prüfung des tatsächlich gezahlten Erbbauzinses im Vergleich zum angemessenen Erbbauzins (z. B. Möglichkeit der Erhöhung ohne Anpassungsklausel)
  • Altenteil
  • Leibrente
  • Reallast

Baulasten:

  • öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde

Denkmalschutz:

  • Die Auswirkungen des Denkmalschutzes auf den Verkehrswert einer Immobilie können stark variieren. Die Merkmale eines Denkmals können sich bei der Immobilienbewertung wertmindernd, wertneutral oder wertsteigernd auswirken.
Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen
Wir erstellen Gutachten für steuerliche Anlässe. Diese lassen sich grob in folgende Bereiche gliedern:
  • Ertragsteuer
  • Grundsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ertragsteuern

Typische Anlässe zur Ermittlung sind:

  • Ermittlung des Teilwerts bei Einlage eines Grundstücks oder Grundstücksteils aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG),
  • Ermittlung des Teilwerts bei Entnahme eines Grundstücks oder Grundstücksteils aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder
  • im Rahmen einer Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG),
  • Ermittlung des gemeinen Werts bei einer Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG)

Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (Nutzungsdauergutachten)

  • Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist das Gebäude einer Abnutzung ausgesetzt. Dieser Aufwand wird, soweit er mit der Erzielung von Vermietungseinkünften zusammenhängt, steuerlich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt. Ein Nutzungsdauergutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie nachweisen und so zu höheren, jährlichen Abschreibungssätzen und damit Steuervorteilen für den Vermieter führen.

Kaufpreisteilung:

  • Bestimmung der Abschreibungsgrundlage (AfA): Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar (Absetzung für Abnutzung – AfA), da Gebäude durch Nutzung und Zeitablauf an Wert verlieren. Der Bodenwert hingegen ist nicht abnutzbar und kann nicht abgeschrieben werden. Wir ermitteln das Verhältniss der gemeinen Werte oder Teilwerte bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) auf Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits (H 7.3 EStH 2016 „Kaufpreisaufteilung“).

Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundbesitzbewertung

  • Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer orientiert sich die Bewertung von Grundvermögen an den anerkannten Grundsätzen der Verkehrswertermittlung nach dem Baugesetzbuch, wie im ErbStRG festgelegt. Als Bewertungsmaßstab gilt gemäß § 177 BewG der gemeine Wert im Sinne des § 9 BewG. Soll ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden, sind die Anforderungen des § 198 Satz 2 BewG zu erfüllen, der auf die aufgrund des § 199 Abs. 1 Baugesetzbuch erlassenen Vorschriften zur Verkehrswertermittlung verweist.

Grundsteuer

  • Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert (früher: Einheitswert) im typisierten Massenverfahren fest, wobei Ungenauigkeiten hinzunehmen sind. Ist der Eigentümer der Meinung, dass dieser zu hoch angesetzt wurde, kann er Einspruch einlegen. Ein Sachverständigengutachten kann dabei helfen, einen niedrigeren gemeinen Wert zu belegen – allerdings ist die rechtliche Grundlage hierfür derzeit noch nicht geklärt und hängt vom jeweiligen Landesmodell ab.
    (Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits neue koordinierte Erlasse zur Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des BewG für Feststellungen von Grundsteuerwerten ab dem 1. Januar 2022 für die seit dem 1. Januar 2025 zu erhebende GrSt veröffentlicht.)
Welche Gutachter werden von Behörden anerkannt?
Bevor Sie die Entscheidung treffen, einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zu beauftragen, fragen Sie sich sicherlich, ob das Gutachten auch von Gerichten, Finanzämtern oder Behörden anerkannt wird. Unsere Qualifikation und Zertifizierung nach DIN EN ISO/ IEC 17024, die von der DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle DIAZert an der Universität Freiburg i. Br. nach umfangreicher persönlicher und fachlicher Prüfung verliehen und überwacht wird, ist der öffentlichen Bestellung gleichgesetzt und gesetzlich anerkannt.
 
§ 198 Bewertungsgesetz

„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“

 

§ 6 Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV

„Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet.“

 

Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

„Es wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung [...] an ihrer bisherigen Auffassung festhält. Demnach kann der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch weiterhin regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen. Dies gelte, nicht zuletzt aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für inhaltlich mängelfreie Gutachten eines nach der DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken.“

 

Bundesministerium der Finanzen (BmF)

„Nachdem die Prüfungsvoraussetzungen (...) den Finanzministerien in ihrer schier nicht endenden Anforderungsliste vorgelegt wurde, werden seit Mai 2000 auch zertifizierte Sachverständige ohne weitere Nachfragen für den Nachweis zugelassen.“ - Dipl.-Finanzwirt Wilfried Mannek in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ (Ausgabe Juli - August 2000, S. 30)

„Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen."
(BMF-Schreiben vom 22.02.2023 – BStBl I 2023, Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz) – IV C 3 – S 2196/22/10006 :005)

 

Gutachterausschüsse

„Für Auskünfte aus der amtlichen Kaufpreissammlung ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Bei öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie bei gemäß DIN EN IS0/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieses gegeben ist.“

 

DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg

Die DAkkS ist formal eine privatrechtliche Organisation, die im staatlichen Auftrag agiert – das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) ist Miteigentümer, Auftraggeber und Aufsichtsbehörde zugleich. Das macht DAkkS-Akkreditierungen zu einer staatlich anerkannten Qualifikation mit echtem behördlichem Rückhalt. 

Wichtige Begriffe der Immobilienbewertung

Ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, erben oder im Rahmen einer Scheidung bewerten lassen möchten – hier erklären wir wichtige Begriffe der Immobilienbewertung einfach und verständlich. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, die Abläufe und Grundlagen besser zu verstehen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Die Beispiele sind (sehr stark) vereinfacht. Bei Fragen oder wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.

Altlasten sind Bodenverunreinigungen (z. B. durch ehemalige Industrie, Tankstellen, Altöl und ganz allgemein umweltgefährdende Stoffe), die das Grundstück belasten. Sie können hohe Sanierungskosten verursachen und den Verkehrswert erheblich mindern oder sogar die Bebaubarkeit verhindern.
Beispiel: Bei einem ehemaligen Gewerbegrundstück stellt ein Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten Verunreinigungen fest. Ein potenzieller Käufer muss mit hohen Sanierungskosten rechnen.

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die der Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsicht eingeht – zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulasten. Solche Baulasten können die Bebaubarkeit einschränken und den Wert des Grundstücks mindern.
Beispiel: Auf Ihrem Grundstück liegt eine Baulast, die einem Nachbarn eine dauerhafte Zufahrt sichert. Das kann den Verkaufspreis senken, weil ein potenzieller Käufer diese Einschränkung berücksichtigt.

Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der Wert, den Banken einer Immobilie für die Kreditvergabe beimessen. Er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert und berücksichtigt langfristige Risiken. Er ist entscheidend für die Höhe des möglichen Immobilienkredits.
Beispiel: Ihr Haus hat einen Verkehrswert von 500.000 €, aber die Bank setzt nur einen Beleihungswert von 420.000 € an. Sie erhalten maximal ca. 80 % davon als Darlehen.

Bewirtschaftungskosten sind alle laufenden Ausgaben einer vermieteten Immobilie (z. B. Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallwagnis). Sie werden im Ertragswertverfahren vom Rohertrag abgezogen, um den Reinertrag zu ermitteln.
Beispiel: Bei einem Mehrfamilienhaus mit 36.000 € Jahresmiete betragen die Bewirtschaftungskosten 8.000 €. Der Reinertrag liegt dann bei 28.000 € – nur dieser fließt in die Wertermittlung ein.

Bilanzielle Bewertungsanlässe: Unternehmen und Institutionen benötigen häufig Gutachten, um Immobilien in der Bilanz korrekt auszuweisen. Diese Bewertungen dienen als Grundlage für Geschäftsberichte, Steuererklärungen und interne Planungen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte für vergleichbare Grundstücke in einem bestimmten Gebiet. Sie werden vom Gutachterausschuss ermittelt und dienen als wichtige Orientierung, wenn keine aktuellen Vergleichskaufpreise vorliegen.
Beispiel: In einer Neubausiedlung liegt der Bodenrichtwert bei 180 €/m². Ihr unbebautes Grundstück von 500 m² hat damit einen Bodenwert von ca. 90.000 € – eine gute erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf.

Denkmalschutz: Der Denkmalschutz stuft ein Gebäude oder ein Gebiet als Kulturdenkmal ein, weil es von historischer, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung ist.
Bauliche Veränderungen, Modernisierungen oder ein Abriss sind nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde möglich und unterliegen strengen Auflagen.
Beispiel: In vielen Fällen mindert der Denkmalschutz den Marktwert. Grund dafür sind höhere Kosten und längere Genehmigungszeiten bei Modernisierungen. Außerdem ist eine stärkere Bebauung des Grundstücks meist nicht erlaubt. Teilweise kann der Denkmalschutz den Wert jedoch auch erhöhen – vor allem durch höhere Erträge des Objekts in bevorzugten Lagen und mögliche steuerliche Vorteile.

Erbbaurecht: Beim Erbbaurecht dürfen Sie auf einem fremden Grundstück ein Haus bauen und nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Sie zahlen dafür in der Regel einen jährlichen Erbbauzins. Das Recht kann zeitlich begrenzt sein und unter bestimmten Bedingungen (Heimfall) enden.
Beispiel: Sie möchten ein Einfamilienhaus bauen, können sich aber den Grundstückskauf nicht leisten bzw. für Ihr Wunschgrundstück werden „nur“ Erbbaurechte vergeben. Die Stadt vergibt ein Erbbaurecht für 99 Jahre bei 4 % Erbbauzinssatz. Sie sparen den hohen Kaufpreis für den Boden und zahlen stattdessen jährlich einen Erbbauzins.

Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der marktüblich erzielbaren Mieteinnahmen oder Erträge. Nach Abzug der Bewirtschaftungskosten wird der Wert mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Zinssatz (Liegenschaftszinssatz) über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer kapitalisiert und der abgezinste Bodenwert addiert. Es wird vor allem bei vermieteten Objekten angewendet.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit einem Reinertrag von 24.000 € pro Jahr, 250.000 € Bodenwert und 40 Jahren Restnutzungsdauer wird mit einem Liegenschaftszinssatz von 4 % bewertet. Der Ertragswert beträgt dann 527.000 € – unabhängig davon, was die Bausubstanz des Gebäudes wert ist.

Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft: Freibeträge legen fest, bis zu welchem Betrag Schenkungen oder Erbschaften steuerfrei bleiben (z. B. 500.000 € für Ehepartner). Durch vorausschauende Planung und die Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre lässt sich die Steuerlast oft senken.
Beispiel: Ein Elternteil schenkt seinem Kind alle 10 Jahre je 400.000 € Immobilienwert. Durch die wiederholte Nutzung des Freibetrags bleibt die gesamte Übertragung steuerfrei.

Grundstücke mit Belastungen durch Rechte: Viele Grundstücke sind mit Rechten wie Wegerechten, Leitungsrechten oder Wohnrechten belastet. Diese Belastungen können den Verkaufswert mindern und müssen bei der Bewertung fachgerecht berücksichtigt werden.
Beispiel: Ein Wegerecht für den Nachbarn über Ihr Grundstück reduziert den Wert, weil ein Käufer nicht frei über die gesamte Fläche verfügen kann.

Grundstücksflächen im Außenbereich: Grundstücke außerhalb von Ortschaften sind meist landwirtschaftlich genutzt und unterliegen strengen Bebauungsregeln. Ihre Bewertung berücksichtigt die aktuelle Nutzung sowie mögliche zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.

Gewerbeimmobilien: Bei Gewerbeimmobilien (Büros, Logistikflächen, Produktionshallen) sind vor allem die erzielbaren Mieteinnahmen, die Lage und die langfristigen Marktchancen entscheidend. Die Bewertung erfolgt deshalb meist ertragsorientiert.
Beispiel: Ein Bürogebäude mit langfristigem Mietvertrag an ein großes Unternehmen an einem gefragten Standort erzielt einen höheren Wert als ein leerstehendes Lagerhaus in schlechter Lage.

Immobilienbewertungen bei Ankauf und Verkauf: Eine professionelle Bewertung schafft Klarheit über den realistischen Marktwert. Käufer vermeiden so Überzahlungen, Verkäufer erhalten eine solide Verhandlungsgrundlage.
Beispiel: Sie wollen ein Haus für 450.000 € kaufen. Das Gutachten zeigt jedoch, dass der aktuelle Marktwert nur 410.000 € beträgt – Sie können erfolgreich 40.000 € verhandeln.

Immobilienbewertungen bei Erbschaftssteuerstreitigkeiten: Wenn das Finanzamt einen hohen Wert ansetzt, kann ein Verkehrswertgutachten helfen, den tatsächlichen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen und Steuern zu vermeiden.
Beispiel: Das Finanzamt setzt den Steuerwert einer geerbten Wohnung mit 380.000 € an. Ihr Gutachten belegt einen realistischen Marktwert von nur 320.000 €. Die Erbschaftsteuer sinkt entsprechend.

Immobilienbewertung für Vermögensstrukturierung: Eine unabhängige Bewertung unterstützt Sie bei der langfristigen Planung Ihres Vermögens – sei es bei Nachlassregelungen, Schenkungen oder bilanziellen Zwecken.

ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung): Die ImmoWertV ist die zentrale Verordnung, die regelt, wie Verkehrswerte in Deutschland nach einheitlichen Standards ermittelt werden müssen. Sie sorgt für Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit von Gutachten.
Beispiel: Ein Gutachten, das nicht nach ImmoWertV erstellt wurde, wird von Behörden, dem Finanzamt oder Gericht oft nicht anerkannt.

Instandhaltungsrückstand/Modernisierungsstau: Ein Instandhaltungsrückstand liegt vor, wenn notwendige Instandhaltungsarbeiten über Jahre hinweg aufgeschoben wurden. Das führt zu höheren zukünftigen Kosten und mindert den aktuellen Marktwert.
Beispiel: Ein älteres Mehrfamilienhaus hat einen sichtbaren Instandhaltungsrückstand (Dach, Heizung, Fassade). Der Gutachter setzt den Wert um 80.000–120.000 € niedriger an, weil ein möglicher Käufer diese Investitionen berücksichtigt.

Investorenberatung: Für Investoren liefert ein maßgeschneidertes Gutachten wichtige Erkenntnisse zu Risiken, Ertragspotenzial und Entwicklungschancen einer Immobilie.
Beispiel: Ein Investor prüft den Kauf eines Mehrfamilienhauses. Das Gutachten zeigt, dass durch Modernisierung die Mieten um 25 % steigen könnten – die Rendite wird dadurch deutlich attraktiver.

Kennzahlen und Richtwerte: Dazu gehören Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Mietpreise und weitere Marktdaten. Sie bilden eine objektive Basis für die Einschätzung des Immobilienmarktes.

Kosten-Nutzen-Analyse: Diese Analyse vergleicht die voraussichtlichen Investitionskosten mit den langfristigen Erträgen oder dem Nutzen einer Immobilie. Sie hilft besonders Investoren und Gewerbetreibenden bei wirtschaftlichen Entscheidungen.

Kurzgutachten (auch Marktpreisschätzung): Bei einem Kurzgutachten bewerten wir die Immobilie ausschließlich anhand der Unterlagen, die uns der Eigentümer zur Verfügung stellt. Wir fragen keine zusätzlichen Auskünfte bei Ämtern oder Behörden ab. Dadurch geht die Bewertung deutlich schneller und kostet weniger als ein Vollgutachten.
Ein Kurzgutachten eignet sich gut für erste Vorentscheidungen beim Kauf oder Verkauf, für eine grobe Vermögensübersicht oder bei Erbfällen und Scheidungen, wenn alle Beteiligten einvernehmlich handeln. Zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt ist es jedoch nicht geeignet, weil die Auskünfte oft nicht aktuell und die Dokumentation zu stark vereinfacht ist.

Liegenschaftszinssätze: Der Liegenschaftszinssatz ist ein spezieller, immobilienwirtschaftlicher Zinssatz, mit dem der Marktwert einer Immobilie durchschnittlich verzinst wird. Er wird vom Gutachterausschuss aus realen Kauffällen abgeleitet und ist besonders wichtig bei der Bewertung von auf Ertrag orientierten Immobilien.

Markt- und Verkehrswert: Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der Preis, der bei einem normalen Verkauf am freien Markt wahrscheinlich erzielt würde – ohne Zeitdruck oder persönliche Zwänge der Beteiligten.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes: Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie dem Finanzamt nach § 198 BewG nachweisen, dass der tatsächliche Wert Ihrer geerbten oder geschenkten Immobilie niedriger liegt als vom Amt angesetzt. So lassen sich oft Steuern sparen.
Beispiel: Das Finanzamt berechnet die Erbschaftsteuer auf Basis von 450.000 €. Ihr Gutachten zeigt aufgrund zahlreicher Schäden nur 380.000 € – die Steuerlast sinkt entsprechend.

Nießbrauchrecht: Das Nießbrauchrecht erlaubt es einer Person, eine Immobilie zu nutzen oder Mieteinnahmen daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Es wird häufig bei Schenkungen zu Lebzeiten eingesetzt, um Steuern zu optimieren. Im Gegensatz zum reinen Wohn- oder Wohnungsrecht darf der Berechtigte die Immobilie auch vermieten.
Beispiel: Die Eltern schenken ihrem Sohn das Familienhaus, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Sie dürfen weiterhin selbst wohnen oder es vermieten – der Sohn kann erst nach dem Tod der Eltern über das Haus frei verfügen.

Objektive Immobilienbewertung: Eine objektive Bewertung ermittelt den Wert unabhängig von persönlichen Vorlieben, Emotionen oder Zwangslagen. Sie schafft Transparenz und dient als faire Grundlage für alle Beteiligten.

Objektzustand: Bei jedem Gutachten wird der bauliche Zustand der Immobilie sorgfältig geprüft, da er den Marktwert direkt beeinflusst. Es handelt sich jedoch nicht um ein Bauschadensgutachten. Bei umfangreichen Schäden empfehlen wir, einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden hinzuzuziehen.
Beispiel: Ein Haus wirkt auf den ersten Blick gepflegt, hat aber einen Feuchtigkeitsschaden im Keller. Der Gutachter erkennt dies und der Marktwert wird dann realistisch niedriger angesetzt.

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wurden zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen, die den Pflichtteil der Erben schmälern, kann ein Ergänzungsanspruch entstehen. Eine genaue Bewertung der geschenkten Immobilie ist dann wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Rechte an Grundstücken Neben dem Eigentum am Grundstück selbst können auch einzelne Rechte (z. B. Wohnrechte, Wegerechte oder Erbbaurechte) bewertet werden. Rechte wie das Erbbaurecht sind verkäuflich, andere (wie das persönliche Wohn- oder Wohnungsrecht) nicht.

Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung und Abnutzung plus dem Bodenwert. Es wird vor allem bei selbst genutzten Wohnhäusern angewendet, mit denen keine Erträge erwirtschaftet werden sollen.
Beispiel: Bei einem 30 Jahre alten Einfamilienhaus wird berechnet, was der Neubau heute kosten würde, dann wird der Wert wegen Alter und Abnutzung reduziert. Die Außenanlagen und der aktuelle Bodenwert werden hinzugefügt und die Summe an den örtlichen Markt angepasst. Das Ergebnis zeigt den reinen Substanzwert – unabhängig von aktuellen Mieten.

Scheidung und Immobilienbewertung: Bei einer Scheidung hilft ein unabhängiges Verkehrswertgutachten, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Aufteilung des Vermögens zu erreichen – insbesondere beim Zugewinnausgleich oder wenn ein Partner das Haus behalten und den anderen auszahlen möchte.
Beispiel: Das gemeinsame Haus ist 500.000 € wert. Ein Partner möchte es behalten und den anderen auszahlen. Das Gutachten sorgt dafür, dass beide den gleichen realistischen Wert als Grundlage akzeptieren und der Ausgleich fair berechnet wird.

Schiedsgutachten: Ein Schiedsgutachten wird eingesetzt, wenn sich zwei Parteien nicht über den Wert einer Immobilie einigen können. Beide Seiten einigen sich auf einen neutralen Sachverständigen, dessen Bewertung dann für beide bindend ist.
Beispiel: Bei einer Erbauseinandersetzung streiten die Geschwister über den Wert des Elternhauses und haben bereits jeweils ein Gutachten oder eine erste Einschätzung von einem Makler, die sich stark unterscheiden. Ein Schiedsgutachten klärt den Wert verbindlich und vermeidet einen teuren Gerichtsprozess.

Veräußerbarkeit von Sonderimmobilien: Viele Sonderimmobilien haben eine eingeschränkte Marktfähigkeit, weil sie auf ganz bestimmte Nutzergruppen zugeschnitten sind. Diese Besonderheit muss bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.
Beispiel: Ein kleines Hotel mit 20 Zimmern ist nur für Käufer interessant, die den Hotelbetrieb fortführen wollen. Das macht den Kreis potenzieller Käufer klein und kann den Verkaufspreis drücken.

Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand von realen Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung. Es wird bevorzugt bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und unbebauten Grundstücken eingesetzt.
Beispiel: Drei vergleichbare Reihenhäuser in derselben Straße wurden in den letzten 12 Monaten für 420.000 €, 435.000 € und 410.000 € verkauft. Ihr Haus wird auf Basis dieser Vergleichspreise mit ca. 422.000 € bewertet.

Verkehrswertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie nach gesetzlichen Standards. Es berücksichtigt Lage, Zustand, Rechte, Belastungen und die allgemeine Marktentwicklung und ist gerichtsfest.

Vorkaufsrecht: Ein Vorkaufsrecht gibt einer Person oder Behörde (z. B. Nachbar, Gemeinde, Mieter) das Recht, eine Immobilie bei einem Verkauf zu gleichen Bedingungen zu erwerben, wie sie zuvor mit einem anderen vereinbart worden sind. Es kann die freie Veräußerbarkeit einschränken und den Wert geringfügig mindern.
Beispiel: Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht an Ihrem Grundstück. Ein potenzieller Käufer zögert, weil er befürchtet, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt.

Vorweggenommene Erbfolge: Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenkt, um später Erbschaftsteuer zu sparen. Häufig wird dabei ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht für den ursprünglichen Eigentümer vereinbart, damit dieser die Immobilie weiter nutzen kann.
Beispiel: Die 75-jährige Mutter schenkt ihrem Sohn das Haus, behält sich aber das Nießbrauchrecht vor. Der Sohn spart Erbschaftsteuer und seine Mutter darf bis zu ihrem Lebensende weiterhin im Haus wohnen oder es vermieten.

Wohnrecht und Wohnungsrecht: Ein Wohnrecht berechtigt eine Person zum "Mitwohnen", das heißt, die Räume können mit dem Eigentümer genutzt werden. Bei einem Wohnungsrecht kann eine Wohnung oder ein Haus unter Ausschluss des Eigentümers bewohnt werden. Im Gegensatz zum Nießbrauch darf die Wohnung jedoch nicht vermietet werden.
Beispiel: Der Vater überträgt das Haus auf die Kinder, behält sich aber ein lebenslanges Wohnungsrecht an der Einliegerwohnung vor. Meistens zahlt er keine Miete, darf die Wohnung aber auch nicht weitervermieten.

Zugewinnausgleich: Im Zugewinnausgleich wird der Wertzuwachs des Vermögens während der Ehe ermittelt. Dazu werden die Verkehrswerte der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Scheidungsantrag ermittelt.
Beispiel: Bei Eheschließung war das Haus 250.000 € wert. Bei Scheidung beträgt der Verkehrswert 420.000 €. Der Zugewinn beträgt 170.000 € – das Anfangsvermögen wird kaufkraftbereinigt; der ausgleichspflichtige Partner zahlt die Hälfte des Mehrbetrags.

Schritt für Schritt

Ablauf eines Gutachtens

1. Telefonischer Kontakt
  • Objektbesprechung (Haus, Wohnung, gewerbliche Immobilie, unbebautes Grundstück) sowie erste Angaben zum Zustand und der Lage
  • Festlegung des Bewertungsstichtags (aktuell oder in der Vergangenheit)
  • Ermittlung des Zwecks des Gutachtens (z. B. Kauf, Verkauf, Erbschaft, Gerichtsverfahren, Scheidung)
  • Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten (Dienstbarkeiten, Rechte, Belastungen, durchgeführte Sanierungen, privatrechtliche Vereinbarungen)
2. Zusendung des Gutachtenauftrags
  • Beauftragung für das Gutachten unter Berücksichtigung möglicher Besonderheiten
  • Auflistung der erforderlichen Dokumente für die Gutachtenerstellung
  • Bevollmächtigung zur Einsichtnahme in relevante Akten
3. Recherche durch den Sachverständigen / Gutachter
Je nach Bewertungsobjekt Beschaffung aktueller und stichtagsbezogener Dokumente und Auskünfte
4. Ortstermin
  • Durchführung einer umfassenden Begehung außen/innen
  • fotografische Erfassung
  • stichprobenhafte Messung zur späteren Überprüfung der Baupläne
  • Erfassung von Mängeln, Schäden und Instandhaltungsrückständen
5. Ausarbeitung des Gutachtens

Die Bearbeitungsdauer von Verkehrswertgutachten hängt nicht nur von der Auslastung des beauftragten Sachverständigen ab, sondern auch von den Rückläufen der Fachdienststellen, die notwendige Auskünfte erteilen und Einsicht in die erforderlichen Erkenntnisquellen gewähren.

Sobald alle erforderlichen Behördenauskünfte vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat, kann das ausführliche Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie innerhalb von 1–2 Wochen erstellt werden. In der Regel dauert es 2 bis 4 Wochen, bis alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte vollständig bei uns eingegangen sind.

6. Verwendung des Gutachtens
  • Zusendung des fertiggestellten und unterzeichneten Gutachtens
  • Bereitstellung der von mir beschafften Dokumente für Ihre zukünftige Verwendung
  • Auf Wunsch Möglichkeit zur Schlussbesprechung, insbesondere wenn es noch Fragen oder Besonderheiten gibt
Michael Flagmeyer, Architekt in Nordhausen

 

Dr. Ing. Michael Flagmeyer, Architekt AKLSA
Zertifizierter Immobiliengutachter LS nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert)
Sachverständiger für Immobilienbewertung (Architektenkammer Rheinland-Pfalz)

 

Logo der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Dr. Flagmeyer: Ihr Gutachter und Sachverständiger für Immobilienbewertung in Nordhausen. Wertermittlung für Einkaufszentren, Hotel und Gastronomie

berufsbegleitende Weiterbildung zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bei der
Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Durch die Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifiziert

Logo der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Dr. Flagmeyer: Ihr Gutachter und Sachverständiger für Immobilienbewertung in Nordhausen. Wertermittlung für Sozialimmobilien und Pflegeheime

laufende Fortbildungen bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und weiteren Bildungsträgern

Logo der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Dr. Flagmeyer: Gutachter und Sachverständiger für Immobilienbewertung in Nordhausen, Halle und Zingst. Wertermittlung für Wohngebäude sowie Gewerbe- und Logistikimmobilien

Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Nr. 2342

Weiterbildung

Seminare und Vorträge

 

12.03.2026
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Betriebsvermögen durch Verkehrswertgutachten, Tagesseminar des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

30.01.2026
Immobilienwirtschaftliche Mechanismen in der Wertermittlung: Makroökonomie, Projektentwicklung, Renditemechanismen, Florian Jennewein, Architekt ETH, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

27.01.2026
BVS-Expertenrunde: Barrierefreiheit, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

21.01.2026
Verkehrswertermittlung von Denkmalobjekten, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

12.12.2025

Gerichtsaufträge effizient, verfahrensfehlerfrei und qualitativ hochwertig erledigen, Sachverständigentag des Landesverbandes Hessen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Haus des Handwerks, Frankfurt am Main

Mehr

25.11.2025
BVS-Expertenrunde: Urheberrecht, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

06.11.2025
Bewertung von Logistikimmobilien: Lagerhallen, Distributionshallen und Produktionshallen sowie deren Büroanteil, Michael Viell, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

23.10.2025

Geodaten für Architekten - Infos, Nutzungsbedingungen und Anwendungsbeispiele, Akademie der Bayerischen Architektenkammer, München

30.09.2025
BVS-Expertenrunde, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

19.08.2025
Fachgruppenveranstaltung „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

08.07.2025
Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Ertragsbesteuerung, Kaufpreisaufteilung, Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer, Umsatzsteuer, Grundsteuer (Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes), Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Reguvis-Akademie, Köln

08.07.2025
Recht im Sachverständigenwesen, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

04.07.2025
Erkennen von ge-/verfälschten Dokumenten, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

10.06.2025
Sachverständigentag 2025, IHK Magdeburg

07.05.2025
BVS-Expertenrunde, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

06.05.2025
Der Privatauftrag, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

19.03.2025
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

14.03.2025
Schiedsgutachten für die vorzeitige Auflösung von Pachtverträgen und Ermittlung von Bodenrichtwerten im Gutachterausschuss am Beispiel des Oberzentrums Halle, Landesverband Sachsen-Anhalt öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

25.02.2025
BVS-Expertenrunde, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

30.01.2025
Vertiefung: Ablauf des gerichtlichen Gutachtenauftrags, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

21.01.2025
IfS-Digitaldialog „Sachverständige“, Institut für Sachverständigenwesen, Köln

05.12.2024
Rechtsprechung im Sachverständigenrecht 2024, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

22.11.2024
Mündliche Gutachtenerstattung (Landgericht Darmstadt) und Erfahrungsaustausch im Rahmen des Mentorenprogramms des b.v.s. Landesverband Hessen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Frankfurt am Main

06.11.2024
Rechte und Belastungen im Lichte der ImmoWertA - Die Wertermittlung von Grundstücken, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

25.10.2024
Zukunft im Beruf – Informationen, Fragen und Antworten zum Sachverständigenwesen, Akademie der Bayerischen Architektenkammer, München

25.06.2024
Datenschutz Upgrade - DSGVO, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

15.06.2024
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale marktgerecht erfassen – Die Wertermittlung von Grundstücken, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

30.05.2024
Sinken die Hürden für die Annahme von Befangenheit? Paradigmenwechsel in der Richterschaft, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

08.05.2024
Wohnungs- und Teileigentum in der Bewertung von Immobilien, Viktor H. Müller, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

12.03.2024
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Fortgeschrittene und Resignierte - Rund um Probleme bei der Abrechnung, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin

15.11.2023
Gebäudeschadstoffe erkennen und beurteilen – Hilfsmittel für die Gebäudebewertung und Sanierung, Dr. Jörg Wohlgemuth, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Thüringen

24.08.2023
Qualitätsanforderungen an Wertermittlungsgutachten - Die Wertermittlung von Grundstücken, Albert M. Seitz, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

20.07.2023
Zwangsversteigerung, Ehescheidung, Schenkung, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

19.07.2023
Rechte und Lasten, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

22.06.2023
Bewertung von Gastronomie- und Beherbergungsgrundstücken, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

21.06.2023
Bewertung von Einzelhandelsimmobilien, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

25.05.2023
Gesetzliche Grundlagen und Wertermittlung im Erbbaurecht, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

15.05.2023
Einführung in das Sachverständigenwesen (A 150523 SV), Architektenkammer Thüringen - Bauhaus Akademie Schloss Ettersberg gGmbH Weimar

04.05.2023
Berücksichtigung von Bauschäden und Baumängeln bei der Immobilienbewertung, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

03.05.2023
Bauschadensfragen in der Immobilienbewertung, Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt AKRP, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

20.04.2023
Ermittlung von Mieten und Pachten, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

19.04.2023
Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

16.03.2023
Wertermittlungsverfahren - Ertragswertverfahren, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

15.03.2023
Wertermittlungsverfahren - Sachwertverfahren, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz


16.02.2023
Bewertungsgrundlagen, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

15.02.2023
Grundlagen des Liegenschaftswesens, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz

09.12.2022
Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke – Die Wertermittlung von Grundstücken, Albert M. Seitz, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Akademie der Tagesseminar der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

12.11.2022
Anwendung der novellierten ImmoWertV 2021 - Die Wertermittlung von Grundstücken, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

11.11.2022
Immobilienbewertung, Dr. H.-G. Tillmann, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf